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Allgemeine Geschäftsbedingungen von adh Personal Thüringen e. K.

Die in diesen AGB verwendeten Bezeichnungen „Arbeitnehmer“ und „Leiharbeitnehmer“ umfassen weibliche und männliche Arbeitskräfte. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit der AGB.

Allgemeine Hinweise

adh Personal Thüringen e.K.  versichert, dass durch die Verfügung des Landesarbeitsamtes Sachsen- Anhalt- Thüringen vom 19.02.2015 die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG erteilt worden ist. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Agentur für Arbeit Kiel. adh Personal Thüringen e.K. ist seit dem 01.12.2012 ordentliches Mitglied mit Tarifbindung an die mit den DGB- Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP).

1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen adh Personal Thüringen e. K. – vertreten durch den Inhaber Riccardo Michalski- (Verleiher) und dem Auftraggeber (Entleiher). Auch für künftige Verträge mit dem Entleiher unter Zurückweisung entgegenstehender Bedingungen des Entleihers, soweit diese durch adh Personal Thüringen e.K. nicht ausdrücklich anerkannt werden.

2 Angebots- und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von adh Personal Thüringen e.K. verstehen sich stets freibleibend zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Verträge bedürfen der Schriftform.

2.2 Es bestehen allein vertragliche Beziehungen zwischen adh Personal Thüringen e.K. und dem Entleiher. Der Abschluss dieser Vereinbarung begründet keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Entleiher. adh Personal Thüringen e.K. ist Arbeitgeber des überlassenen Arbeitnehmers.

2.3 Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nur dann zulässig, wenn zwischen adh Personal Thüringen e.K. und dem überlassenen Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. Damit verbunden ist ein Verbot der Kettenüberlassung. Art und Umfang der auszuübenden Arbeit sowie die Arbeitsleistung der überlassenen Arbeitnehmer sind daher mit adh Personal Thüringen e.K. zu vereinbaren. Die überlassenen Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, von den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarungen abzuweichen. Dem Entleiher ist bekannt, dass für adh Personal Thüringen e.K. keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Entleiher nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 AÜG). Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen der Arbeitnehmerüberlassung ist die handschriftliche Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages durch beide Vertragsparteien im Original.

3 Gegenstand/ Durchführung des Vertrages

3.1 adh Personal Thüringen e.K. stellt dem Entleiher ausgewählte Leiharbeitnehmer nach den Bestimmungen des mit dem Entleiher geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und diesen Geschäftsbedingungen am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung. Die Leiharbeitnehmer werden von adh Personal Thüringen e.K. gemäß dem vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und sind vom Entleiher qualifikationsgerecht einzusetzen. Sollte der Leiharbeitnehmer vom Entleiher mit anderen Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Einsatzort eingesetzt werden, so bedarf es der Zustimmung von adh Personal Thüringen e.K..

3.2 adh Personal Thüringen e.K. steht dafür ein, dass der überlassene Arbeitnehmer allgemein für die vereinbarte Tätigkeit geeignet, sorgfältig ausgesucht und auf die erforderliche Qualifikation überprüft ist. adh Personal Thüringen e.K. ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der überlassenen Arbeitnehmer auf ihre Richtigkeit hin oder zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet.

3.3 Während des Einsatzes beim Entleiher unterliegen die Leiharbeitnehmer den Arbeitsanweisungen sowie der Aufsicht und Anleitung des Entleihers. Daher haftet adh Personal Thüringen e.K. nicht für das Handeln, das Verhalten und die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer.

3.4 Der Entleiher ist verpflichtet, den Betriebshaftpflichtversicherungsschutz für seine Mitarbeiter auch auf die eingesetzten Leiharbeitnehmer zu erstrecken.

3.5 Der überlassene Arbeitnehmer ist weder Bevollmächtigter noch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe von adh Personal Thüringen e.K. . Die Haftung von adh Personal Thüringen e.K. beschränkt sich daher auf die Sorgfaltspflichten im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung. Der überlassene Arbeitnehmer ist nicht zum Inkasso bzw. zu rechtsgeschäftlichen Abgaben oder der Entgegennahme von Erklärungen für adh Personal Thüringen e.K. berechtigt.

4 Gleichstellungsgrundsatz und Höchstüberlassungsdauer

4.1 Der Entleiher prüft für jeden namentlich benannten zu überlassenden Arbeitnehmer unverzüglich, ob dieser im Sinne des § 8 Abs. 3 AÜG bei ihm oder bei einem mit ihm verbundenen Konzernunternehmen in den letzten 6 Monaten vor Beginn der Überlassung angestellt war („Drehtürklausel“). Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 AÜG gegeben, ist der Entleiher verpflichtet, adh Personal Thüringen e.K. unverzüglich zu informieren.

4.2 Der Entleiher prüft für jeden namentlich benannten zu überlassenden Arbeitnehmer unverzüglich, ob dieser innerhalb der Frist des § 8 Abs. 4 Satz 4 AÜG (3 Monate und ein Tag) zuvor von einem anderen Personaldienstleister an ihn überlassen worden ist. Liegt ein solcher Fall vor, so informiert der Entleiher adh Personal Thüringen e.K. unverzüglich darüber. Soweit sich aus der dann ermittelten Überlassungsdauer insgesamt die Verpflichtung zur Gleichstellung gemäß § 8 Abs. 4 AÜG ergibt, ist der Entleiher verpflichtet, adh Personal Thüringen e.K. unverzüglich zu informieren.

4.3 In den Fällen gemäß 4.1 und 4.2 stellt der Entleiher alle relevanten Informationen hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes vergleichbarer stammbeschäftigter Arbeitnehmer schriftlich zur Verfügung. Es gilt § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG in Verbindung mit § 8 AÜG. Der Entleiher verpflichtet sich im Fall von Equal Pay/Equal Treatment zur wahrheitsgemäßen Auskunft und Dokumentation. Auf Grundlage dieser schriftlichen Dokumentation erfolgt die angemessene Anpassung des jeweiligen Stundenverrechnungssatzes.

4.4 Um die Einhaltung der Überlassungshöchstdauer gemäß § 1 Abs. 1b AÜG sicherzustellen, prüft der Entleiher für jeden namentlich benannten zu überlassenden Arbeitnehmer unverzüglich, ob dieser innerhalb der Frist des § 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG (3 Monate und ein Tag) zuvor von einem anderen Personaldienstleister an ihn überlassen worden ist. Liegt ein solcher Fall vor, so informiert der Entleiher adh Personal Thüringen e.K. unverzüglich darüber. Ferner informiert der Entleiher adh Personal Thüringen e.K. in Textform unverzüglich und vollständig über alle in seinem Unternehmen geltende Regelungen, die eine längere, als eine 18-monatige Überlassungshöchstdauer zulassen. Beide Seiten überwachen die Einhaltung der jeweils gültigen Überlassungshöchstdauer. Hat eine der Parteien berechtigte Zweifel daran, dass die Überlassungshöchstdauer eingehalten wird, ist sie dazu berechtigt, den Einsatz des betreffenden überlassenen Arbeitnehmers sofort zu beenden. Kommt es zu einer Überschreitung der Überlassungshöchstdauer, verzichten die Parteien gegenseitig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die sich aus dieser Fristüberschreitung ergeben.

5 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

5.1 Die Leiharbeitnehmer sind durch adh Personal Thüringen e.K. bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Erfurt unfallversichert.

5.2 Der Entleiher ist verpflichtet, Maßnahmen und Einrichtungen der Ersten Hilfe auch für die eingesetzten Leiharbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, die Leiharbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme über die für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften nachweislich zu unterweisen und ihnen, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen oder Schutzkleidungen zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Entleiher versichert, dass er Mehrarbeit nur anordnen und dulden wird, soweit dies für seinen Betrieb nach den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zulässig ist. Eine evtl. notwendige behördliche Zulassung von Mehrarbeit ist vom Entleiher zu beschaffen. Der Entleiher verpflichtet sich, adh Personal Thüringen e.K. außergewöhnliche Gründe zur Mehrarbeit unverzüglich bekannt zu geben.

5.4 Der Entleiher ist verpflichtet, den Sicherheitskräften von adh Personal Thüringen e.K. jederzeit Zugang zu den Einsatzorten der Leiharbeitnehmer zu gewähren.

5.5 In Fällen, in denen die Leiharbeitnehmer wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Sicherheitseinrichtung, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Tätigkeit nicht aufnehmen oder fortsetzen können, ist der Entleiher adh Personal Thüringen e.K. zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet und haftet für eventuell weitergehende Schäden.

5.6 Der Entleiher haftet für die Einhaltung und Gewährleistung der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften und hat die Leiharbeitnehmer unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung solange von der Arbeitsleistung freizustellen, bis die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften am Einsatzort gewährleistet ist.

6 Haftung

6.1 Der Entleiher ist verpflichtet, den überlassenen Arbeitnehmer in die Tätigkeit einzuweisen, ihn während der Arbeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.

6.2 adh Personal Thüringen e.K.  haftet nur für die fehlerfreie Auswahl der Leiharbeitnehmer hinsichtlich der vereinbarten Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Auswahlverpflichtung entstehen; diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von adh Personal Thüringen e.K..

6.3 Eine Haftung von adh Personal Thüringen e.K.  für evtl. von den Leiharbeitnehmern verursachte Schäden sowie für Schlechtleistungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Leiharbeitnehmer beruhen. Für Folgeschäden und indirekte Schäden haftet adh Personal Thüringen e.K. nicht. Für Ansprüche, die Dritte aufgrund der ausgeführten Tätigkeit des Leiharbeitnehmers erheben, stellt der Entleiher adh Personal Thüringen e.K. vorbehaltlos frei.

6.4 adh Personal Thüringen e.K. haftet nicht für Schäden, die dem Entleiher durch Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen des überlassenen Arbeitnehmers sowie bei Ausfall von Leiharbeitnehmern aus wichtigem Grund (wie Krankheit, Unfall, etc.) entstehen. adh Personal Thüringen e.K. ist nicht zur Bereitstellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände berechtigen adh Personal Thüringen e.K. einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche des Entleihers sind ausgeschlossen.

7 Verjährung

Sämtliche gegen adh Personal Thüringen e.K. und/ oder deren überlassene Arbeitnehmer gerichtete Ansprüche erlöschen, wenn diese nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer jeweiligen Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.

8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Der Entleiher verpflichtet sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber irgendwelche von adh Personal Thüringen e.K. übermittelten Daten, insbesondere Preise, Kenntnisse oder Erfahrungen („INFORMATIONEN“) schriftlich, mündlich oder auf anderem Wege weiterzugeben. Die besagte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein bekannt werden.

8.2 Alle Rechte (einschließlich gewerbliche Schutz- und Urheberrechte) bezüglich bekannt gegebener Informationen bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe ermächtigt den Entleiher nicht, die Informationen für andere Zwecke als die vereinbarten zu nutzen.

8.3 Die Geheimhaltung gilt auch für Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Mitarbeiter nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen, speichern, vervielfältigen, in irgendeiner Form nutzen oder verwerten, noch ohne Zustimmung des Berechtigten an Dritte weitergeben.

8.4  adh Personal Thüringen e.K. und der Entleiher erkennen das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweiligen Fassung an.

9 Rechnungsstellung, Vergütung und Zahlung

9.1 Die überlassenen Arbeitnehmer sind verpflichtet, wöchentlich einen Stundennachweis beim Entleiher vorzulegen. Der Entleiher verpflichtet sich als Grundlage der Rechnungslegung, diesen durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten prüfen und unterschreiben zu lassen.

9.2 Grundlage für die Berechnung ist der vertraglich vereinbarte Stundenverrechnungssatz zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt wöchentlich. Der Rechnungsbetrag ist sofort bzw. spätestens 8 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Er ist unter Ausschluss jeglicher Abzüge zu begleichen.

9.3 Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen adh Personal Thüringen e.K. zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes.

9.4 Sofern adh Personal Thüringen e.K. nach Regelungen der für sie jeweils gültigen Tarifverträge, unter Einschluss der Tarifverträge über Branchenzuschläge, zu höheren Zahlungen an die überlassenen Arbeitnehmer verpflichtet ist, wird die Erhöhung der Überlassungsvergütung um den Faktor, um den die einsatzbezogenen Kosten dadurch steigen, vorgenommen.

9.5 Wird die gemäß Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte wöchentliche Stundenzahl nicht erreicht und hat der Entleiher die Fehlzeiten zu vertreten (z. B. verspäteter Einsatzbeginn, Arbeitsmangel etc.) ist adh Personal Thüringen e.K. berechtigt, dem Entleiher die vereinbarten Stunden zu berechnen.

9.6 Der Entleiher ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen wegen Ansprüchen gegen adh Personal Thüringen e.K. nur berechtigt, wenn die Ansprüche durch adh Personal Thüringen e.K. ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.7 Zahlungen des Entleihers werden von adh Personal Thüringen e.K. ungeachtet eventueller Zahlungsbestimmungen nach § 367 BGB angerechnet.

9.8 Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder Liquidation des Entleihers entbinden adh Personal Thüringen e.K. von der vertraglichen Leistungsverpflichtung.

10 Mehrarbeits- und Zuschlagsberechnung/ Werkzeug

10.1 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden wie folgt in Rechnung gestellt: Mehrarbeit mit über 40 Wochenarbeitsstunden 25%; Mehrarbeit mit über 45 Arbeitsstunden 50%; Sonntagsarbeit: 50%; Feiertagsarbeit: 100%; Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 h bis 6.00 h: 25% des vereinbarten Stundensatzes.

10.2 Die Zurverfügungstellung von Werkzeug und sonstigen Arbeitsmitteln durch adh Personal Thüringen e.K. ist nicht im vereinbarten Stundensatz enthalten, sondern bedarf der Abstimmung. Ein Werkzeugzuschlag ist je nach Umfang gesondert zu vereinbaren.

11 Personalvermittlung

11.1 Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Entleiher oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem überlassenen Arbeitnehmer von  adh Personal Thüringen e.K. ein Arbeitsverhältnis eingeht.

Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Entleiher oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung mit dem überlassenen Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Entleiher bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Überlassung erfolgt ist.

11.2 Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Entleiher oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach Herstellung des Kontaktes zu dem von adh Personal Thüringen e.K. vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsverhältnis eingeht.

11.3 Es liegt zudem eine Vermittlung vor, wenn adh Personal Thüringen e.K. entgeltlich an einen Auftraggeber Fachpersonal auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen des Auftraggebers vermittelt.

11.3.1 Der Vermittlungsvertrag bedarf der Schriftform; mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch adh Personal Thüringen e.K. schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

11.3.2 adh Personal Thüringen e.K. berät den Auftraggeber, führt auftrags- und projektbezogene Personalrecherchen vor, unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Erstgespräch mit potentiellen Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und nimmt am Vorstellungsgespräch des Bewerbers beim Auftraggeber teil.

11.3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und adh Personal Thüringen e.K. über alle Vorgänge und Umstände in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Aufragnehmers bekannt werden.

11.3.4 Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem von adh Personal Thüringen e.K. vermittelten Bewerber, ist die Tätigkeit von adh Personal Thüringen e.K. erfolgreich abgeschlossen, sodass der vertragliche Vergütungsanspruch von adh Personal Thüringen e.K. entsteht. Der Vergütungsanspruch entfällt nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird bzw. das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig beendet wird.

11.3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, adh Personal Thüringen e.K. spätestens 5 Werktage nach dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages mit dem Bewerber, eine Kopie des Arbeitsvertrages zu übermitteln.

11.3.6 Für die Vermittlung steht dem Auftragnehmer ein Honorar in der vereinbarten Höhe zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu.

11.3.7 Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von adh Personal Thüringen e.K.  vorgestellten Bewerber binnen 6 Monaten nach Ablauf oder Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so bleibt der Anspruch von adh Personal Thüringen e.K. auf Zahlung des Vermittlungshonorars unberührt; gleiches gilt wenn der vorgestellte Bewerber während der Dauer oder binnen 6 Monaten nach Ablauf des Vermittlungsvertrages in einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers eingestellt wird.

11.4 Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem überlassenen Arbeitnehmer ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.

11.5 Der Entleiher ist verpflichtet adh Personal Thüringen e.K. mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall adh Personal Thüringen e.K. Indizien für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher darlegt, trägt der Entleiher die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde.

11.6  In den Fällen 11.1 und 11.2 hat der Entleiher eine Vermittlungsprovision an adh Personal Thüringen e.K. zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Die Höhe der Vermittlungsprovision ist gestaffelt nach der Überlassungsdauer und beträgt bei einer Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate = 4500,00 € - bei einer Übernahme vom 4. bis 6. Monat = 3500,00 € - bei einer Übernahme vom 7. bis 12. Monat = 3000,00 €  und bei einer Übernahme vom 12. bis 18. Monat = 1500,00 €. Bei einer Übernahme nach dem achtzehnten Monat entstehen keine Provisionsansprüche mehr. Die Vermittlungsprovision versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zustandekommen des provisionspflichtigen Arbeitsvertrages hat der Entleiher gegenüber adh Personal Thüringen e.K. unverzüglich unter Vorlage des Arbeitsvertrages anzuzeigen.

12 Kündigung

12.1 Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden.

12.2 Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Die durch adh Personal Thüringen e.K. überlassenen Arbeitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

12.3 adh Personal Thüringen e.K. ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch den Entleiher, erheblicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Entleihers, Zahlungsverzug des Entleihers, sittenwidriger Abwerbung von Leiharbeitnehmern oder Fällen, in denen die Arbeitsleistung des Leiharbeitnehmers beim Entleiher aufgrund von Streik, Aussperrung, höherer Gewalt oder anderer Gründe unmöglich geworden ist.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Der Entleiher willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von adh Personal Thüringen e.K. gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Erfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftform- Klausel.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine zulässige Bestimmung treten, mit der der wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird.

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